Kurzzeitpflege

Wenn Ihre Angehörigen Sie vorübergehend nicht pflegen oder betreuen können, oder Sie brauchen nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas Unterstützung, können Sie bei uns als Kurzzeitpflegegast, mit oder ohne Pflegegrad, für einen bestimmten Zeitraum wohnen.

 

Sie können sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder im Pflegeberatungsbüro der Stadt Dorfen beraten lassen. Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad genehmigt bekommen haben, können die Pflegeaufwendungen nach vorheriger Beantragung mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 

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